Hier können Sie sonstige Informationen zum Urlaubsmodell hinterlegen.

Soll nicht genommener Urlaub aus dem Vorjahr automatisch verfallen (gestrichen werden)?
Wenn Restansprüche aus dem Vorjahr bis zum 31. März des aktuellen Jahres genommen sein müssen, aktivieren Sie bitte dieses Feld und wählen im nächsten den April aus (ab 1. April wird der nicht "verbrauchte" Urlaub automatisch gestrichen).
|
Hinweis: Wenn Sie diese Option aktivieren, müssten Sie zum gewählten Termin (im Beispiel am 1. April) die Urlaubskarten einmal neu berechnen lassen, damit die Tage gestrichen werden. |
|
Monat Geben Sie in diesem Feld den Monat ein (z.B. April). |
Lebensalter für Grundanspruch muss zu Jahresbeginn erreicht sein
Sie können hier schlüsseln, ob das Lebensalter für den erhöhten Grundanspruch (z.B. ab dem 30. Lebensjahr 32 Tage Urlaub) bereits zu Beginn des Jahres erreicht sein muss, oder ob es ausreicht, dass der Mitarbeiter im laufenden Jahr seinen 30.Geburtstag feiert.
|
Der Mitarbeiter muss am 1.Januar des Jahres bereits die jeweilige Altersstufe erreicht haben (z.B. bereits 30 sein) Dies ist die allgemein übliche Regelung. |
|
Es reicht, wenn der Mitarbeiter im laufenden Jahr die Altersstufe erreicht (am 1.Januar braucht er "nur" 29 Jahre alt zu sein). Diese Regelung findet im öffentlichen Bereich bei Angestellten und Beamten Anwendung. |
|
Hinweis: Bei einer nachträglichen Änderung dieser Einstellung müssen die Urlaubskarten neu berechnet werden, da sich der errechnete Urlaubsanspruch für die Mitarbeiter ändern kann! |
Maximale zu gewährende Urlaubstage
Sie können hier die maximalen zu gewährenden Urlaubstage für das Modell beschränken. Somit können Sie verhindern das eine Kombination aus "hohem" Lebensalter und langer Betriebszugehörigkeit zu unerwünscht hohen Urlaubsansprüchen führt. Sie können den Anspruch z.B. auf 30 Tage begrenzen. So kann dieser Anspruch entweder über das Lebensalter oder durch lange Betriebszugehörigkeit erreicht werden. "Alte" Mitarbeiter mit langer Betriebszugehörigkeit kommen so aber trotzdem nicht auf mehr als 30 Tage.
|
Hinweis: Bei einer nachträglichen Änderung dieser Einstellung müssen die Urlaubskarten neu berechnet werden, da sich der errechnete Urlaubsanspruch für die Mitarbeiter ändern kann! |
Bemerkung
Sie können hier eine beliebige Bemerkung zu diesem Urlaubsmodell hinterlegen.
|
Stand: 03.02.2012 |
Aktuelle Seite: http://www.Zeiterfassung-Software.de/handbuch/urlaubsmodell_sonstiges.htm
Keywords:
Stammdaten Urlaubsmodelle, Sonstiges Resturlaub,Resturlaub Vorjahres Urlaub verfällt,Urlaub,Urlaub Vorjahres Urlaub verfällt