Optionen Urlaubsverwaltung, Resturlaubsliste, Seite 2

Hier können Sie weitere Einstellungen für die Resturlaubsliste vornehmen.

Abbildung: Optionen Urlaubsverwaltung, Resturlaubsliste, Seite 2

Urlaubsanspruch bei Stichtag anteilig berechnen

Soll der Urlaubsanspruch bei Ausgabe der Resturlaubsliste zu einem Stichtag anteilig berechnet werden?
Wenn als Stichtag der 31.01. ausgewählt wird, kann als Anspruch 1/12 des Jahresanspruchs ausgewiesen werden.
Es wird nur für komplette Monate 1/12 des Jahresanspruchs berechnet!

Urlaubsanspruch bei Stichtag anteilig berechnen

 

Werte nicht runden

Sie können den Teilanspruch auch mit Nachkommastellen errechnen lassen (ohne jegliche Rundung).
Die Anzahl der gewünschten Nachkommastellen bei der Anzeige können Sie in der Ansichtskonfiguration einstellen.

Der Teilanspruch wird je nach Einstellung ebenfalls auf halbe oder ganze Tage gerundet.

Urlaubsanspruch bei Stichtag nicht anteilig berechnen (also immer kompletten Jahresanspruch ausweisen)

Mitarbeiter die im VORJAHR ausgeschieden sind mit anzeigen

Sollen Mitarbeiter, die bereits im Vorjahr ausgeschieden sind, trotzdem in der Resturlaubsliste angezeigt werden.
Dies ist eigentlich nur sinnvoll, wenn Sie einen Vergleich der Kranktage mit dem Vorjahr ausführen möchten.

Sofern die Einstellung Ausgeschiedene Mitarbeiter in ALLEN Urlaubslisten ausblenden aktiviert ist, können Sie diese Einstellung nicht aktivieren, da die ausgeschiedenen Mitarbeiter ja grundsätzlich nicht angezeigt werden sollen.

Mitarbeiter die im VORJAHR ausgeschieden sind mit anzeigen

Mitarbeiter die im VORJAHR ausgeschieden sind nicht mit anzeigen


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Stand: 24.03.2024 07:54

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