Stammdaten Tagespläne, Pausenzeiten Teil 1

Geben Sie hier nun weitere Angaben zur Pausenberechnung ein.

Abbildung: Stammdaten Tagespläne, Pausenzeiten Teil 1

Das erste wichtige Kriterium für die Pausenbehandlung ist die Art der Pausenerfassung.

Variable Pausenzeiten

Sie geben einen Pausenrahmen vor. Innerhalb von diesem Rahmen müssen die Mitarbeiter ihre Pause machen.

Hiermit haben Sie die Möglichkeit, nahezu jedes Pausenmodell abzubilden!

Halten sich die Mitarbeiter nicht an den vorgegebenen Pausenrahmen, erscheint ein Hinweis im Fehlerprotokoll und die Pausenzeit wird automatisch korrigiert.

Beispiele

Feste Pausenzeiten

Sie geben die Pausenzeiten fest vor. Die Pause ist dann genau in dem definierten Zeitraum.

Diese Art der Pausen ist üblich, wenn sich die Mitarbeiter zu den Pausen nicht extra an- und abmelden sollen.

Macht der Mitarbeiter eine kürzere (oder längere Pause) wird trotzdem nur die normale feste Pausenzeit abgezogen (das System kann es ja auch gar nicht erkennen).

Meldet sich ein Mitarbeiter zur Pause ab und danach wieder an, erkennt das System Abmeldezeiten die innerhalb der festen Pause liegen. Es ist somit gewährleistet, dass dem Mitarbeiter mindestens die geforderte Pause berechnet wird.

Bei festen Pausen erscheint im Normalfall kein Hinweis im Fehlerprotokoll.

Beispiele

Ob sich die Mitarbeiter zu den Pausen an- und abmelden, ist im Prinzip egal. Beide Methoden haben ihre Vor- und Nachteile, die hier kurz aufgezeigt werden:

1.

Keine An- und Abmeldung für die Pausen

Für die Pausen brauchen keine extra Buchungen vorgenommen werden. Die Zeiten werden automatisch abgezogen.

Vorteil: Keine Extra Buchungen nötig, Zeitersparnis

Nachteil: Keine Kontrolle über die tatsächlich gemachte Länge der Pause.

2.

An- und Abmeldung für die Pausen

Bei Pausenbeginn meldet sich der Mitarbeiter ab und nach Pausenende (also zum erneuten Arbeitsanfang) wieder an.

Vorteil: Kontrolle über die tatsächlich gemachte Länge der Pause, bei Abweichungen erfolgen Einträge im Fehlerprotokoll

Nachteil: Geringer Zeitaufwand für die Buchung der Pausenzeiten

Pausenkontrolle nach Arbeitsdauer

Sie können hier hinterlegen, ab welcher gültiger (z.B. nach Korrekturen der Kommen und Gehen Zeiten, zu früh angefangen oder zu spät Feierabend gemacht) Tages-Gesamtarbeitszeit Pausen gemacht werden müssen. Dieses Feld sollte standardmäßig aktiviert sein.

Ja

Nein

Pause 1 erst ab

Nur wenn die Gesamtarbeitszeit des Tages ab dem hier definierten Wert liegt, wird die Einhaltung der bei Pause 1 hinterlegten Pausenlänge überprüft.

Liegt die Gesamtarbeitszeit unter diesem Wert, werden keine Pausen abgezogen. Dies ist z.B. für Halbtagskräfte sinnvoll, die normalerweise nur 4:00 Stunden arbeiten und somit eigentlich keine Pausen machen brauchen. Wird nun ausnahmsweise einmal 7:00 Std. gearbeitet, werden die geforderten Pausen abgezogen.

Sie können so für Halbtagskräfte und Aushilfen den gleichen Tagesplan (bzw. das gleiche Arbeitszeitmodell) benutzen, wie für "normale" Mitarbeiter. Dadurch reduziert sich der Verwaltungsaufwand für die Verwaltung der Zeiterfassung.

Dieser Wert muss kleiner als der bei "Pause 2 erst ab" hinterlegte Wert sein!

Pause 2 erst ab

Nur wenn die Gesamtarbeitszeit des Tages ab dem hier definierten Wert liegt, wird die Einhaltung der bei Pause 2 hinterlegten Pausenlänge überprüft.

Dieser Wert muss größer als der bei "Pause 1 erst ab" hinterlegte Wert sein!

Pause 3 erst ab

Nur wenn die Gesamtarbeitszeit des Tages ab dem hier definierten Wert liegt, wird die Einhaltung der bei Pause 3 hinterlegten Pausenlänge überprüft.

Dieser Wert muss größer als der bei "Pause 2 erst ab" hinterlegte Wert sein!

Pausenkorrektur nach Arbeitsdauer evtl. anteilig berechnen

Soll die evtl. notwendige Pausenkorrektur immer mit der Mindestpausenlänge erfolgen oder evtl. nur anteilig?

Beispiel:

Nach 6:00 Stunden Arbeitszeit müssen 30 Minuten Pause gemacht werden.

Pausenkorrektur evtl. anteilig berechnen

Arbeitszeit 6 Std. 02 Minuten = 02 Minuten Abzug

Arbeitszeit 6 Std. 29 Minuten = 29 Minuten Abzug

Arbeitszeit 6 Std. 50 Minuten = 30 Minuten Abzug

Pausenkorrektur nicht anteilig berechnen

Arbeitszeit 6 Std. 02 Minuten = 30 Minuten Abzug

Arbeitszeit 6 Std. 29 Minuten = 30 Minuten Abzug

Arbeitszeit 6 Std. 50 Minuten = 30 Minuten Abzug

Es werden immer die vollen 30 Minuten Pause abgezogen.

Damit die Pausenkontrolle "vernünftig" durchgeführt werden kann, müssen in diesen beiden Feldern sinnvolle Werte eingegeben werden. Eine Pausenkontrolle z.B. erst ab 16:00 Stunden Tagesarbeitszeit macht normalerweise keinen Sinn.

Siehe auch:

Allgemeine Hinweise zu Arbeitszeitmodellen und Tagesplänen

Lernvideos

Stammdaten Tagespläne

 

Stammdaten Arbeitszeitmodelle


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Stand: 22.04.2024 07:54

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