Hier können Sie weitere Berechnungseinstellungen zum Urlaubsmodell hinterlegen.

hinweis_note

Diese Einstellungen werden nur bei der Berechnungsart "Standard V2" berücksichtigt!

 

stammdaten_urlaubsmodelle_sonstiges2

Abbildung: Stammdaten Urlaubsmodelle, Sonstiges 2

Berechnungseinstellungen für unvollständige Monate

Üblicherweise ist laut Bundesurlaubsgesetz ein Urlaubsanspruch nur für komplett beschäftigte Monate zu gewähren.
Sie können abweichend von dieser Regelung in den folgenden Feldern eine Vorgabe für die Berechnung von Teilurlaubsansprüchen für nicht komplett beschäftigte Monate hinterlegen.
Tragen Sie jeweils bei "Tage" die Anzahl der geforderten Beschäftigungstage sowie den dafür zu gewährenden Urlaubsanspruch (in Prozent) ein.

hinweis_note

Bei einer nachträglichen Änderung dieser Einstellung werden die Urlaubskarten automatisch neu berechnet, da sich der errechnete Urlaubsanspruch für die Mitarbeiter ändern kann!

Beispiele

Bei Austritt nach dem 30.06. immer den vollen Jahresanspruch gewähren

Üblicherweise wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Bei einem Arbeitsverhältnis bis zum 31.08. werden also 8/12 des Jahresanspruch gewährt.
Sollte bei Ihnen der Urlaubsanspruch trotzdem bis zum Jahresende gewährt werden, aktivieren Sie diese Einstellung. Es wird dann der komplette Jahresanspruch gewährt (sofern der Mitarbeiter am 01.01. beschäftigt war).

checkboxan

Urlaubsanspruch für das komplette Jahr gewähren.

checkboxaus

Urlaubsanspruch anteilig gewähren (Normalfall)

hinweis_note

Bei einer nachträglichen Änderung dieser Einstellung werden die Urlaubskarten automatisch neu berechnet, da sich der errechnete Urlaubsanspruch für die Mitarbeiter ändern kann!

Stand: 10.08.2026 07:09