Stammdaten Urlaubsmodelle, Urlaubsanspruch

Das Urlaubsmodell enthält die für die Berechnung des Jahresurlaubs benötigten Informationen. Es werden für die einzelnen Altersstufen und die Dauer der Betriebszugehörigkeit die entsprechend zu gewährenden Urlaubstage hinterlegt.

Das Urlaubsmodell wird dann in Stammdaten Mitarbeiter den einzelnen Mitarbeitern zugewiesen.

Die zeitanteilige Berechnung der Urlaubsansprüche für im Laufe des Jahres eingestellte oder ausgeschiedene Mitarbeiter wird automatisch vorgenommen. Hierbei ist lediglich die korrekte Pflege der Stammdaten der Mitarbeiter erforderlich. Es finden die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes Anwendung, wonach nur ganze Monate anzurechnen sind. Für hierzu abweichend liegende Fälle sollten Sie den Urlaubsanspruch direkt in der Urlaubskarte des Mitarbeiters über die Funktion "Sonderurlaub" korrigieren.

Abbildung: Stammdaten Urlaubsmodelle, Urlaubsanspruch

Bezeichnung

Vergeben Sie für das Urlaubsmodell eine Bezeichnung. Diese Bezeichnung muss eindeutig sein (d.h., es können nicht zwei Urlaubsmodelle die gleiche Bezeichnung haben).

Gültig bis

Wenn ein Urlaubsmodell nicht mehr benötigt wird, können Sie es über das "Gültig bis"-Datum regeln, ab wann das Urlaubsmodell nicht mehr zur Verfügung stehen soll.
Ein nicht mehr gültiges Urlaubsmodell, welches noch bei Mitarbeitern zugeordnet ist, wird weiterhin für Berechnungen berücksichtigt, kann aber nicht mehr bei neuen Mitarbeitern zugewiesen werden.

Ein Urlaubsmodell kann nur zum Jahresende (31.12.) deaktiviert werden!

Urlaubsanspruch

Anhand der in dieser Tabelle hinterlegten Daten wird der Jahresurlaub des Mitarbeiters berechnet.

Beachten Sie bitte, dass immer beide Werte eingegeben werden müssen (ab Lebensjahr und Anzahl der Urlaubstage). Die einzige Ausnahme stellt das Feld "Grundanspruch" dar. In dieser Zeile ist nur die Anzahl der Urlaubstage einzutragen.

Im Feld Urlaubstage sind immer die für das gesamte Jahr zu gewährenden Urlaubstage einzutragen!

 

Beispiel:
Grundanspruch 30 Tage
Ab dem 30. Lebensjahr 31 Tage
Ab dem 50. Lebensjahr 32 Tage

 

Sie erfassen zunächst den regulären Urlaubsanspruch aufgrund des Lebensalters. Beachten Sie hierbei, dass gem. Bundesurlaubsgesetz das angegebene Lebensalter zu Kalenderjahresbeginn erreicht sein muss.

In Deutschland ist laut §3 des Bundesurlaubsgesetzes ein Mindesturlaub von 24 Werktagen (bei 6 Arbeitstagen pro Woche) zu gewähren.

Das Bundesurlaubsgesetz können Sie sich im Internet unter http://dejure.org/gesetze/BUrlG ansehen.

Wird als Urlaubsanspruch "0 Tage" eingetragen (z.B. für Aushilfen oder den Chef), dann erfolgt auf dem monatlichen Ausdruck der Zeiten kein Hinweis auf das Urlaubsmodell und den Urlaubsanspruch.

 

Pflegen Sie die Urlaubsmodelle bitte mit äußerster Sorgfalt, da dies die Grundlage für ALLE Urlaubsberechnungen ist!


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Stand: 24.03.2024 07:52

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